Zu Ihrer Information habe ich die häufigsten Fragen hier beantwortet

Soll ich etwas zur Behandlung mitbringen?

Wenn Sie zur Behandlung kommen, liegen frische Handtücher sowie diverse Lagerungshilfen für Sie bereit. Wenn Sie einen Termin aufgrund eines Gutscheines vereinbart haben, bringen Sie diesen bitte mit. Ansonsten benötigen Sie nur Zeit, um sich auf meine Behandlung einlassen zu können.

Wie wird bezahlt?

Da ich kein Kartenlesegerät besitze, können Sie die Behandlung oder einen Gutschein in bar bei mir bezahlen oder aber Sie erhalten zum Ende der Behandlung eine Rechnung, die Sie dann überweisen können.

Kann ich mit einem Rezept der gesetzlichen Krankenkassen zu Ihnen kommen?

Da ich mich aus verschiedenen Gründen gegen eine Kassenzulassung entschieden habe, kann ich Ihnen diesen Service leider nicht anbieten.
Sollten Sie aber daran interessiert sein, neben den Kassenleistungen mehr für Ihre Gesundheit zu tun, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Kann ich mit einer privaten Verordnung zu Ihnen kommen?

Grundsätzlich kann ich mit privaten Krankenkassen abrechnen, diese übernehmen aber oft nicht den gesamten Rechnungsbetrag. Bitte klären Sie im Zweifelsfall mit Ihrer Kasse ab, bis zu welcher Höhe die Kosten für einzelne Abrechnungsposten übernommen werden, um vor bösen Überraschungen geschützt zu sein.
Folgende Behandlungen kann ich auf Rezept abgeben:

  • Bewegungstherapie
  • Massage
  • Bindegewebsmassage
  • Lymphdrainage
  • Manuelle Therapie
  • Friktionsmassage
Folgende Beiverordnungen sind ebenfalls möglich:
  • Heiße Rolle
  • Wärmetherapie

Für welche Massagetherapie soll ich mich entscheiden?

Auf meiner Seite finden sie eine kurze Beschreibung der einzelnen Therapiearten. Ich stehe Ihnen aber auch telefonisch für ein Beratungsgepräch zur Verfügung.

Machen sie auch Hausbesuche?

Ich besitze eine klappbare Massageliege und komme bei Bedarf gegen eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro/ Behandlung auch gerne zu Ihnen nach Hause. Allerdings ist die Effizienz der Behandlung in meinen Räumen besser, da die Ausstattung des Raumes mich bei der Arbeit unterstützt.

Was geschieht, wenn ich einen Termin zu kurzfristig oder gar nicht absage?

Ich bitte Sie um Ihr Verständnis, dass in diesem Fall, wenn ich keinen Ersatztermin buchen kann, Kosten in Höhe der vereinbarten Behandlungskosten anfallen